Barbara Reisen: Kur in Polen und Deutschland
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Reiseversicherungen bei Barbara Reisen
Barbara Reisen bietet Ihnen unterschiedliche Versicherungspakete an, um Ihre individuellen Bedürfnisse zu erfüllen.
Barbara Reisen - Rücktrittskostenversicherung und Urlaubsgarantie
| Reisepreis pro Person | Preis pro Person | Code |
|---|---|---|
| bis 400,- € | 14,- € | 36526 |
| bis 700,- € | 24,- € | 36527 |
| bis 1000,- € | 27,- € | 36528 |
| ab 1001,- € | 32,- € | 36529 |
enthält:
- Reiserücktrittskosten-Versicherung
- Urlaubsgarantie (Reiseabbruchversicherung)
Barbara Reisen - Komplettschutz
| Reisepreis pro Person | Preis pro Person | Code |
|---|---|---|
| bis 400,- € | 19,- € | 82936 |
| bis 700,- € | 26,- € | 82937 |
| bis 1000,- € | 32,- € | 92354 |
| ab 1001,- € | 38,- € | 92355 |
enthält:
- Reiserücktrittskosten-Versicherung
- Urlaubsgarantie (Reiseabbruchversicherung)
- Auslandskranken-Versicherung
- Notfall-Versicherung
- Reisegepäck-Versicherung
Barbara Reisen - Deutschlandschutz
| Reisepreis pro Person | Preis pro Person | Code |
|---|---|---|
| bis 500,- € | 18,- € | 92356 |
| ab 501,- € | 23,- € | 92357 |
Dieses Versicherungspaket bietet die gleichen Leistungen wie das Komplettschutzpaket und kann nur für Reisen innerhalb von Deutschland gebucht werden.
Versicherungsbedingungen
Barbara Reisen - Rücktrittskostenversicherung und Urlaubsgarantie
Leistungsbeschreibung
Gilt ausschließlich für Leistungen, die über Barbara Reisen gebucht worden sind.
Abschließbar sofort bei Buchung, jedoch spätestens bis 30 Tage vor Reiseantritt. Liegen zwischen Reisebuchung und Reiseantritt weniger als 30 Tage, muss der Abschluss innerhalb von 3 Werktagen nach Reisebuchung erfolgen.
Reise-Rücktrittskosten-Versicherung 1)
Reisebuchung zurücktreten oder eine Reise verspätet antreten, ersetzen wir Ihnen die vertraglich geschuldeten Stornokosten bzw. die Hinreise-Mehrkosten.
Versicherte Gründe sind z. B.:
- Unfall
- unerwartete schwere Erkrankung
- Tod
- Verlust des Arbeitsplatzes
- Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, Jobwechsel
1) Kein Selbstbehalt! Einzige Ausnahme: Ambulante Behandlungen. In diesem Fall beträgt der Selbstbehalt 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25,– EUR je versicherte Person.
Urlaubsgarantie(Reiseabbruch-Versicherung) 1)
- Leistet für zusätzliche Rückreisekosten bei vorzeitiger oder verspäteter Rückreise und bei Reiseabbruch innerhalb der 1. Hälfte (max. innerhalb der ersten 8 Reisetage) der Reise den vollen, später den anteiligen Reisepreis.
1) Kein Selbstbehalt! Einzige Ausnahme: Ambulante Behandlungen. In diesem Fall beträgt der Selbstbehalt 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25,– EUR je versicherte Person.
Leistungsbeschreibung
Reise-Rücktrittskosten-Versicherung
Was wird geleistet?
Im Versicherungsfall erstatten wir Ihnen:
- die vertraglich geschuldeten Rücktrittskosten (Stornokosten) bei Nichtantritt der Reise/bei Nichtnutzung des Mietobjekts,
- die Hinreise-Mehrkosten bei verspätetem Antritt der Reise, max. jedoch bis zur Höhe der Stornokosten, die bei Nichtantritt der Reise angefallen wären.
Kein Selbstbehalt! Einzige Ausnahme: Ambulant behandelte Erkrankung. In diesem Fall beträgt der Selbstbehalt 20% des erstattungsfähigen Schadens, -mindestens jedoch 25,– EUR je versicherte Person.
Versicherungsschutz besteht vom Abschluss der Versicherung bis zum Reiseantritt.
Gegen was wird versichert?
- Unerwartete schwere Erkrankung, Tod, schwerer Unfall, Schwangerschaft, Impfunverträglichkeit, bei der versicherten Person oder einer Risikoperson.
- Verlust des Arbeitsplatzes einer versicherten Person mit anschließender bei der Bundesagentur für Arbeit gemeldeter Arbeitslosigkeit infolge einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber. Nicht versichert ist der Verlust von Aufträgen oder die Insolvenz bei Selbständigen.
- Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses aus der Arbeitslosigkeit heraus, sofern die versicherte Person bei der Reisebuchung bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitslos gemeldet war. Nicht versichert sind die Aufnahme von Praktika, betrieblichen Maßnahmen oder Schulungsmaßnahmen jeglicher Art sowie die Arbeitsaufnahme eines Schülers oder Studenten während oder nach der Schul- oder Studienzeit.
- Unerwarteter Arbeitsplatzwechsel der versicherten Person, wenn die Probezeit in die versicherte Reisezeit fällt.
- Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen an einer Schule/Universität/Fachhochschule oder College der versicherten Person, wenn die Wiederholung der Prüfung in die versicherte Reisezeit fällt.
- Unerwartete schwere Erkrankung, schwerer Unfall oder Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes einer versicherten Person.
- Erheblicher Schaden am Eigentum der versicherten Person infolge Feuer, Elementarereignissen oder strafbarer Handlungen Dritter.
- Unerwartete Einberufung der versicherten Person zum Grundwehrdienst, Wehrübung, Zivildienst.
- Nichtversetzung eines Schülers, wenn es sich um eine Schul- oder Klassenreise handelt.
Was ist im Schadenfall zu tun?
1. Bei der Buchungsstelle ist eine unverzügliche Stornierung erforderlich, um die Stornokosten so gering wie möglich zu halten! Höhere Stornokosten werden nicht erstattet, wenn Sie aufgrund Nichteintritts einer erhofften Besserung oder Heilung die Reise zu spät stornieren!
2. Bei einem Schadenfall über 300,– EUR können Sie sich einen Vordruck für eine Schadenanzeige mit ärztlichem Attest unter Tel. (040) 41 19 -23 00 anfordern oder unter www.hmrv.de/schadenformulare ausdrucken. Bei geringfügigeren Schadenfällen reicht ein formloses ärztliches Attest mit Angabe der Diagnose und der Behandlungsdaten.
3. Der HanseMerkur sind folgende weitere Unterlagen einzureichen:
- Sämtliche Buchungs- und Stornierungsunterlagen im Original
- Bezahlte Original-Kostennachweise
- Ärztliche Bescheinigungen mit Angabe der Diagnose und der Behandlungsdaten (bei der Urlaubsgarantie: die ärztliche Bescheinigung eines Arztes vom Reiseort)
- bei Todesfall eine Kopie der Sterbeurkunde
- bei Arbeitsplatzverlust eine Bescheinigung des Arbeitgebers über die betriebsbedingte Kündigung sowie eine Bescheinigung der Bundesagentur für Arbeit über den Beginn der Arbeitslosigkeit
- bei Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses aus der Arbeitslosigkeit heraus eine Bescheinigung des neuen Arbeitgebers über den Beginn des Arbeitsverhältnisses sowie eine Bescheinigung der Bundesagentur für Arbeit über den Änderungsbescheid
- bei Arbeitsplatzwechsel Bescheinigungen des alten und neuen Arbeitgebers inkl. des Nachweises zur Probezeit
- bei notwendigen Wiederholungen von nicht bestandenen Prüfungen eine Bescheinigung der Universität/Fachhochschule/College
- bei Einberufung zum Grundwehrdienst, zur Wehrübung oder zum Zivildienst Bescheinigung der staatlichen Stelle
- Bei Nichtversetzung eines Schülers die jeweilige Bestätigung der Schule oder eine Kopie des Zeugnisses
Urlaubsgarantie
(Reiseabbruch-Versicherung)
Was wird geleistet?
- Erstattung der nicht in Anspruch genommenen versicherten Reiseleistungen bei verspätetem Reiseantritt.
- Die nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten bei vorzeitigem Abbruch der Reise oder verspäteter Rückkehr von der Reise
- Der versicherte Reisepreis bei vorzeitigem Abbruch der Reise in der 1. Hälfte der versicherten Reise, max. innerhalb der ersten 8 Reisetage
- Die nicht in Anspruch genommenen (versicherten) Reiseleistungen bei vorzeitigem Abbruch der Reise in der 2. Hälfte der versicherten Reise, spätestens ab dem 9. Reisetag
- Die nicht in Anspruch genommenen (versicherten) Reiseleistungen bei Unterbrechung der Reise
- Für notwendige Beförderungskosten, die die versicherte Person bei einer Unterbrechung einer Kreuzfahrt oder einer Rundreise aufbringen muss, um von dem Ort ,an dem die Reise unterbrochen werden musste, wieder zur Reisegruppe gelangen zu können, sofern ein versichertes Ereignis vorliegt.
Kein Selbstbehalt! Einzige Ausnahme: Ambulant behandelte Erkrankung. In diesem Fall beträgt der Selbstbehalt 20% des erstattungsfähigen Schadens, -mindestens jedoch 25,– EUR je versicherte Person.
Versicherungsschutz besteht nach Reiseantritt für die versicherte Reisezeit.
Gegen was wird versichert?
- Unerwartete schwere Erkrankung, Tod, schwerer Unfall, Schwangerschaft, Impfunverträglichkeit bei der versicherten Person oder einer Risikoperson
- Erheblicher Schaden am Eigentum einer versicherten Person infolge Feuer, Elementarereignissen oder strafbarer Handlungen Dritter
Was ist im Schadenfall zu tun?
1. Bei dem Reiseleiter, Vermieter ist eine unverzügliche Abmeldung erforderlich, um die Kosten so gering wie möglich zu halten!
2. Bei einem Schadenfall über 300,– EUR können Sie sich einen Vordruck für eine Schadenanzeige mit ärztlichem Attest unter Tel. (040) 41 19 -23 00 anfordern oder unter www.hmrv.de/schadenformulare ausdrucken. Bei geringfügigeren Schadenfällen reicht ein formloses ärztliches Attest mit Angabe der Diagnose und der Behandlungsdaten.
3. Der HanseMerkur sind folgende weitere Unterlagen einzureichen:
- Sämtliche Buchungs- und Stornierungsunterlagen im Original
- Bestätigung des Hotels, Vermieters, Reiseleiters über den Abbruch/die Unterbrechung der Reise
- Bezahlte Original-Kostennachweise
- Ärztliche Bescheinigungen mit Angabe der Diagnose und der Behandlungsdaten (bei der Urlaubsgarantie: die ärztliche Bescheinigung eines Arztes vom Reiseort)
- bei Todesfall eine Kopie der Sterbeurkunde
Abschlussfrist
Alle Prämien, die die Reise-Rücktrittskosten-Versicherung enthalten, sind sofort bei Buchung, jedoch spätestens bis 30 Tage vor Reiseantritt abzuschließen. Liegen zwischen Reisebuchung und Reiseantritt weniger als 30 Tage, muss der Abschluss der Reiseversicherung spätestens am 3. Werktag nach Reisebuchung erfolgen. Versicherungsschutz besteht erst nach Zahlung der Prämie, sofern die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt sind. Anderenfalls besteht trotz Zahlung der Prämie KEIN Versicherungsschutz.
Schadenmeldung
Im Schadenfall benötigen wir zusätzlich folgende Unterlagen:
Kopie des Versicherungsnachweises; Kopie der Buchungsbestätigung des Veranstalters; zur Überweisung des eventuellen Erstattungsbetrages die Angabe der Bankverbindung des Empfängers (bei Auslandskonten die IBAN-Nummer und den BIC-Code).
Schadenformulare im Internet unter www.hmrv.de/
Schadenformulare.
Im Schadenfall senden Sie bitte die vorgenannten Unterlagen an die:
HanseMerkur Reiseversicherung AG, Abt. RLK/Leistung
Siegfried-Wedells-Platz 1, 20354 Hamburg
Bei unvollständig eingereichten Unterlagen kann es zu zeitlichen Verzögerungen kommen. Bitte die Unterlagen nicht heften oder klammern. Schadenformulare sind grundsätzlich vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen. Anderenfalls kann dies eine Entschädigungskürzung bedeuten.
Außergerichtliche Schlichtungs- und Beschwerdeverfahren
Schlichtungsversuche und Beschwerden können – wenn eine Einigung mit der HanseMerkur nicht erzielt werden kann – an folgende Schlichtungs- und Beschwerdestellen gerichtet werden:
Für die Reise-Krankenversicherung:
Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22, 10052 Berlin
www.pkv-ombudsmann.de
Für die übrigen Versicherungen:
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
www.versicherungsombudsmann.de
Hinweis und Erklärung
Ich willige ein, dass der Versicherer im erforderlichen Umfang Daten, die sich aus der Vertragsdurchführung (Beiträge, Versicherungsfälle) ergeben, an das für den Versicherer tätige Dienstleistungsunternehmen „Insurance Warehouse“ übermittelt. Diese Einwilligung gilt ausdrücklich auch für Gesundheitsdaten.
Barbara Reisen - Komplettschutz
Leistungsbeschreibung
Gilt ausschließlich für Leistungen, die über Barbara Reisen gebucht worden sind.
Abschließbar sofort bei Buchung, jedoch spätestens bis 30 Tage vor Reiseantritt. Liegen zwischen Reisebuchung und Reiseantritt weniger als 30 Tage, muss der Abschluss innerhalb von 3 Werktagen nach Reisebuchung erfolgen.
Reise-Rücktrittskosten-Versicherung 1)
Reisebuchung zurücktreten oder eine Reise verspätet antreten, ersetzen wir Ihnen die vertraglich geschuldeten Stornokosten bzw. die Hinreise-Mehrkosten.
Versicherte Gründe sind z. B.:
- Unfall
- unerwartete schwere Erkrankung
- Tod
- Verlust des Arbeitsplatzes
- Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, Jobwechsel
1) Kein Selbstbehalt! Einzige Ausnahme: Ambulante Behandlungen. In diesem Fall beträgt der Selbstbehalt 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25,– EUR je versicherte Person.
Reise-Krankenversicherung
Erstattung der Kosten für:
- ambulante und stationäre Heilbehandlung beim Arzt im Ausland
- ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel sowie unfallbedingte Hilfsmittel
- den medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport
- Kein Selbstbehalt
Urlaubsgarantie(Reiseabbruch-Versicherung) 1)
- Leistet für zusätzliche Rückreisekosten bei vorzeitiger oder verspäteter Rückreise und bei Reiseabbruch innerhalb der 1. Hälfte (max. innerhalb der ersten 8 Reisetage) der Reise den vollen, später den anteiligen Reisepreis.
1) Kein Selbstbehalt! Einzige Ausnahme: Ambulante Behandlungen. In diesem Fall beträgt der Selbstbehalt 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25,– EUR je versicherte Person.
Notfall-Versicherung
Hilft bei Notfällen, die der versicherten Person während der Reise zustoßen,
z. B. Organisation und Kostenübernahme für:
den Krankenbesuch eines Angehörigen bei einem Krankenhausaufenthalt von mehr als 5 Tagen
die Betreuung eines minderjährigen Kindes bei Tod, schwerem Unfall oder unerwartet schwerer Krankheit der Betreuungspersonen
Such-, Rettungs- und Bergungskosten bei Unfall bis 5.000,– EUR
Überführungs- und Bestattungskosten
z. B. Organisation beim:
Verlust von Reisezahlungsmitteln
Soforthilfe rund um die Uhr:
Weltweiter Notruf-Service auf Reisen
Tel. (0180) 5 256 256 (0,14 EUR pro Minute aus dem deutschen Festnetz; abweichende Preise aus dem Mobilfunk)
Aus dem Ausland: Vorwahl für Deutschland +(180) 5 256 256
Reisegepäck-Versicherung
Versicherungssumme:
für Einzelpersonen
-1.500,– EUR
-Kein Selbstbehalt
Leistungsbeschreibung
Reise-Rücktrittskosten-Versicherung
Was wird geleistet?
Im Versicherungsfall erstatten wir Ihnen:
- die vertraglich geschuldeten Rücktrittskosten (Stornokosten) bei Nichtantritt der Reise/bei Nichtnutzung des Mietobjekts,
- die Hinreise-Mehrkosten bei verspätetem Antritt der Reise, max. jedoch bis zur Höhe der Stornokosten, die bei Nichtantritt der Reise angefallen wären.
Kein Selbstbehalt! Einzige Ausnahme: Ambulant behandelte Erkrankung. In diesem Fall beträgt der Selbstbehalt 20% des erstattungsfähigen Schadens, -mindestens jedoch 25,– EUR je versicherte Person.
Versicherungsschutz besteht vom Abschluss der Versicherung bis zum Reiseantritt.
Gegen was wird versichert?
- Unerwartete schwere Erkrankung, Tod, schwerer Unfall, Schwangerschaft, Impfunverträglichkeit, bei der versicherten Person oder einer Risikoperson.
- Verlust des Arbeitsplatzes einer versicherten Person mit anschließender bei der Bundesagentur für Arbeit gemeldeter Arbeitslosigkeit infolge einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber. Nicht versichert ist der Verlust von Aufträgen oder die Insolvenz bei Selbständigen.
- Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses aus der Arbeitslosigkeit heraus, sofern die versicherte Person bei der Reisebuchung bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitslos gemeldet war. Nicht versichert sind die Aufnahme von Praktika, betrieblichen Maßnahmen oder Schulungsmaßnahmen jeglicher Art sowie die Arbeitsaufnahme eines Schülers oder Studenten während oder nach der Schul- oder Studienzeit.
- Unerwarteter Arbeitsplatzwechsel der versicherten Person, wenn die Probezeit in die versicherte Reisezeit fällt.
- Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen an einer Schule/Universität/Fachhochschule oder College der versicherten Person, wenn die Wiederholung der Prüfung in die versicherte Reisezeit fällt.
- Unerwartete schwere Erkrankung, schwerer Unfall oder Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes einer versicherten Person.
- Erheblicher Schaden am Eigentum der versicherten Person infolge Feuer, Elementarereignissen oder strafbarer Handlungen Dritter.
- Unerwartete Einberufung der versicherten Person zum Grundwehrdienst, Wehrübung, Zivildienst.
- Nichtversetzung eines Schülers, wenn es sich um eine Schul- oder Klassenreise handelt.
Was ist im Schadenfall zu tun?
1. Bei der Buchungsstelle ist eine unverzügliche Stornierung erforderlich, um die Stornokosten so gering wie möglich zu halten! Höhere Stornokosten werden nicht erstattet, wenn Sie aufgrund Nichteintritts einer erhofften Besserung oder Heilung die Reise zu spät stornieren!
2. Bei einem Schadenfall über 300,– EUR können Sie sich einen Vordruck für eine Schadenanzeige mit ärztlichem Attest unter Tel. (040) 41 19 -23 00 anfordern oder unter www.hmrv.de/schadenformulare ausdrucken. Bei geringfügigeren Schadenfällen reicht ein formloses ärztliches Attest mit Angabe der Diagnose und der Behandlungsdaten.
3. Der HanseMerkur sind folgende weitere Unterlagen einzureichen:
- Sämtliche Buchungs- und Stornierungsunterlagen im Original
- Bezahlte Original-Kostennachweise
- Ärztliche Bescheinigungen mit Angabe der Diagnose und der Behandlungsdaten (bei der Urlaubsgarantie: die ärztliche Bescheinigung eines Arztes vom Reiseort)
- bei Todesfall eine Kopie der Sterbeurkunde
- bei Arbeitsplatzverlust eine Bescheinigung des Arbeitgebers über die betriebsbedingte Kündigung sowie eine Bescheinigung der Bundesagentur für Arbeit über den Beginn der Arbeitslosigkeit
- bei Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses aus der Arbeitslosigkeit heraus eine Bescheinigung des neuen Arbeitgebers über den Beginn des Arbeitsverhältnisses sowie eine Bescheinigung der Bundesagentur für Arbeit über den Änderungsbescheid
- bei Arbeitsplatzwechsel Bescheinigungen des alten und neuen Arbeitgebers inkl. des Nachweises zur Probezeit
- bei notwendigen Wiederholungen von nicht bestandenen Prüfungen eine Bescheinigung der Universität/Fachhochschule/College
- bei Einberufung zum Grundwehrdienst, zur Wehrübung oder zum Zivildienst Bescheinigung der staatlichen Stelle
- Bei Nichtversetzung eines Schülers die jeweilige Bestätigung der Schule oder eine Kopie des Zeugnisses
Reise-Krankenversicherung
(bei Auslandsreisen)
Was wird geleistet?
Bei Krankheit oder Unfall erstatten wir Ihnen die nachgewiesenen Kosten für:
- medizinisch notwendige ambulante und stationäre Heilbehandlung im Ausland,
- Krankentransporte im Ausland zur stationären Behandlung ins Krankenhaus und zurück in die Unterkunft,
- schmerzstillende Zahnbehandlung im Ausland einschließlich einfacher Zahnfüllungen sowie Reparatur von vorhandenem Zahnersatz,
- einen medizinisch sinnvollen und ärztlich angeordneten Rücktransport ins Inland,
- Überführung bei Tod der versicherten Person oder Bestattung im Ausland.
- sofern kein anderer Versicherungsschutz besteht, erstatten wir bei einer Frühgeburt die Kosten der im Ausland notwendigen Heilbehandlung des Kindes bis zu 50.000,- EUR. Die Kosten werden voll ersetzt, sofern die Versicherungsdauer mindestens 3 Monate beträgt.
- Kein Selbstbehalt
Versicherungsschutz besteht für die versicherte Reise im Ausland.
Was ist im Schadenfall zu tun?
1. Als Kostennachweise sind bezahlte Originalbelege einzureichen, die folgende Angaben enthalten müssen:
- Namen und Anschrift des Patienten,
- Namen und Anschrift des Behandlers/Arztes,
- Krankheitsbezeichnung,
- Behandlungszeitraum,
- Einzelleistungen des Arztes/Krankenhauses,
- genaue Bezeichnung der ausländischen Währung.
2. Bei stationärer Behandlung ist sofort der Notruf-Service unter der Tel.-Nr. 0180/5 256 256 (0,14 EUR pro Minute aus dem deutschen Festnetz; abweichende Preise aus dem Mobilfunk) zu verständigen (unter Angabe der Versicherungsnummer, ggf. des Reiseveranstalters).
3. Ein medizinisch sinnvoller und ärztlich angeordneter Krankenrücktransport wird ausschließlich von den Spezialisten unseres weltweiten Notruf- Service auf Reisen organisiert. Dieser ist rund um die Uhr aus Deutschland unter Tel. (0180) 5 256 256 (0,14 EUR pro Minute aus dem deutschen Festnetz; abweichende Preise aus dem Mobilfunk) erreichbar. Bei Anrufen aus dem Ausland beachten Sie bitte die jeweilige Vorwahl für Deutschland.
Notfall-Versicherung
Was wird geleistet?
Bei Krankheit oder Unfall:
- Such-, Rettungs- und Bergungskosten bei Unfall bis zu 5.000,– EUR
Bei Tod:
- Organisation und Kostenübernahme der Überführung eines Verstorbenen aus dem Ausland und Inland oder Bestattung im Ausland
Bei stationärem Krankenhausaufenthalt:
- Kostenvorschuss (Darlehen) bis 15.000,– EUR gegenüber dem Krankenhaus und Abrechnung der Krankenhauskosten mit dem Krankenversicherer bzw. dem Leistungspflichtigen
Bei Reiseabbruch/verspäteter Rückreise:
- Organisation und Darlehen für die Mehrkosten der Rückreise
- Organisation und Kostenübernahme der Betreuung eines minderjährigen Kindes, sofern alle Betreuungspersonen die Auslandsreise aufgrund von Tod, schwerem Unfall oder unerwartet schwerer Erkrankung nicht planmäßig beenden können
Bei Verlust von Reisezahlungsmitteln/Reisedokumenten:
- Hilfe bei der Kontaktaufnahme zur Hausbank
- Hilfe bei der Geldübermittlung zwischen Hausbank und versicherter Person
- ggf. Bargeldvorschuss (Darlehen) bis 1.500,– EUR
- Hilfe bei der Ersatzbeschaffung von Reisedokumenten
Bei Haft oder Haftandrohung:
- Hilfe bei Beschaffung eines Anwalts/Dolmetschers
- Kostenvorschuss (Darlehen) für Gerichts-, Anwalts- und Dolmetscherkosten bis 3.000,– EUR
- bei Haftandrohung Verauslagung (Darlehen) für die Stellung einer Strafkaution bis 13.000,– EUR
Versicherungsschutz besteht für die versicherte Reisezeit.
Was ist im Schadenfall zu tun?
Die Leistungen aus dieser Versicherung erbringen wir über unseren weltweiten Notruf-Service auf Reisen. Dieser ist rund um die Uhr aus Deutschland unter Tel. (0180) 5 256 256 (0,14 EUR pro Minute aus dem deutschen Festnetz; abweichende Preise aus dem Mobilfunk) erreichbar. Bei Anrufen aus dem Ausland beachten Sie bitte die jeweilige Vorwahl für Deutschland.
Reisegepäck-Versicherung
Versicherungssumme: je versicherte Person 1.500,– EUR
- kein Selbstbehalt
Welche Sachen sind versichert?
- Sachen des persönlichen (nicht beruflichen) Reisebedarfs, die während einer Reise mitgeführt werden.
- Pelze, Schmucksachen, Edelmetallgegenstände, Laptops ohne Software sowie Foto-, Film- und Videoapparate jeweils mit Zubehör sind insgesamt je Versicherungsfall bis zu 50% der Versicherungssumme mitversichert.
- Brillen, Kontaktlinsen, Audio Player, tragbare DVD-Player und Mobiltelefone jeweils mit Zubehör sind je Versicherungsfall bis max. 250,– EUR mitversichert.
- Golf- und Tauchausrüstungsgegenstände, Wellenbretter, Surfbretter sowie Fahrräder jeweils mit Zubehör sind je Versicherungsfall bis max. 500,– EUR versichert.
Welche Sachen sind u.a. nicht versichert?
- Sämtliche Zahlungsmittel (z.B. Bargeld)
- Wertpapiere, Fahrscheine, Urkunden und Dokumente jeder Art
- EDV-Geräte einschließlich Zubehör (außer Audio Player und Laptops)
- Schusswaffen jeder Art einschließlich Zubehör
- Land-, Luft- und Wasserfahrzeuge
- Hängegleiter, Fallschirme, einschließlich Zubehör, Gleitflieger
Gegen welche Gefahren sind die Sachen versichert?
In der Obhut von Beförderungsunternehmen, Beherbergungsbetrieben, Gepäckaufbewahrungen (Gilt nicht für Pelze, Schmucksachen, Edelmetallgegenstände, tragbare DVD-Player und Laptops inkl. Software, Foto-, Film- und Videoapparate sowie Mobiltelefone jeweils mit Zubehör.)
- Verlust
- Beschädigung
- Zerstörung
Während der übrigen Reisezeit:
- strafbare Handlungen Dritter
- Transportmittelunfall
- Brand, Blitzschlag, Explosion, Sturm, Elementarereignisse
Versicherungsschutz besteht innerhalb der versicherten Reisezeit vom Verlassen der Wohnung bis zur Rückkehr.
Was ist im Schadenfall zu tun?
1. Schäden durch strafbare Handlungen Dritter müssen Sie unverzüglich der für den Schadenort zuständigen Polizeidienststelle anzeigen. Bitte lassen Sie sich das vollständige Polizeiprotokoll aushändigen und reichen uns dieses im Original ein.
2. Schäden während der Beförderung durch ein Beförderungsunternehmen müssen Sie dort unverzüglich anzeigen. Bitte lassen Sie sich von dem Beförderungsunternehmen eine Bescheinigung über die Anzeige ausstellen und reichen uns diese im Original ein.
3. Nehmen Sie an einer Pauschalreise teil, bitten wir Sie, den Schaden zusätzlich dem Reiseleiter zu melden. Bitte lassen Sie sich von dem Reiseleiter eine Bescheinigung über die Meldung ausstellen und reichen uns diese im Original ein.
Urlaubsgarantie
(Reiseabbruch-Versicherung)
Was wird geleistet?
- Erstattung der nicht in Anspruch genommenen versicherten Reiseleistungen bei verspätetem Reiseantritt.
- Die nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten bei vorzeitigem Abbruch der Reise oder verspäteter Rückkehr von der Reise
- Der versicherte Reisepreis bei vorzeitigem Abbruch der Reise in der 1. Hälfte der versicherten Reise, max. innerhalb der ersten 8 Reisetage
- Die nicht in Anspruch genommenen (versicherten) Reiseleistungen bei vorzeitigem Abbruch der Reise in der 2. Hälfte der versicherten Reise, spätestens ab dem 9. Reisetag
- Die nicht in Anspruch genommenen (versicherten) Reiseleistungen bei Unterbrechung der Reise
- Für notwendige Beförderungskosten, die die versicherte Person bei einer Unterbrechung einer Kreuzfahrt oder einer Rundreise aufbringen muss, um von dem Ort ,an dem die Reise unterbrochen werden musste, wieder zur Reisegruppe gelangen zu können, sofern ein versichertes Ereignis vorliegt.
Kein Selbstbehalt! Einzige Ausnahme: Ambulant behandelte Erkrankung. In diesem Fall beträgt der Selbstbehalt 20% des erstattungsfähigen Schadens, -mindestens jedoch 25,– EUR je versicherte Person.
Versicherungsschutz besteht nach Reiseantritt für die versicherte Reisezeit.
Gegen was wird versichert?
- Unerwartete schwere Erkrankung, Tod, schwerer Unfall, Schwangerschaft, Impfunverträglichkeit bei der versicherten Person oder einer Risikoperson
- Erheblicher Schaden am Eigentum einer versicherten Person infolge Feuer, Elementarereignissen oder strafbarer Handlungen Dritter
Was ist im Schadenfall zu tun?
1. Bei dem Reiseleiter, Vermieter ist eine unverzügliche Abmeldung erforderlich, um die Kosten so gering wie möglich zu halten!
2. Bei einem Schadenfall über 300,– EUR können Sie sich einen Vordruck für eine Schadenanzeige mit ärztlichem Attest unter Tel. (040) 41 19 -23 00 anfordern oder unter www.hmrv.de/schadenformulare ausdrucken. Bei geringfügigeren Schadenfällen reicht ein formloses ärztliches Attest mit Angabe der Diagnose und der Behandlungsdaten.
3. Der HanseMerkur sind folgende weitere Unterlagen einzureichen:
- Sämtliche Buchungs- und Stornierungsunterlagen im Original
- Bestätigung des Hotels, Vermieters, Reiseleiters über den Abbruch/die Unterbrechung der Reise
- Bezahlte Original-Kostennachweise
- Ärztliche Bescheinigungen mit Angabe der Diagnose und der Behandlungsdaten (bei der Urlaubsgarantie: die ärztliche Bescheinigung eines Arztes vom Reiseort)
- bei Todesfall eine Kopie der Sterbeurkunde
Abschlussfrist
Alle Prämien, die die Reise-Rücktrittskosten-Versicherung enthalten, sind sofort bei Buchung, jedoch spätestens bis 30 Tage vor Reiseantritt abzuschließen. Liegen zwischen Reisebuchung und Reiseantritt weniger als 30 Tage, muss der Abschluss der Reiseversicherung spätestens am 3. Werktag nach Reisebuchung erfolgen. Versicherungsschutz besteht erst nach Zahlung der Prämie, sofern die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt sind. Anderenfalls besteht trotz Zahlung der Prämie KEIN Versicherungsschutz.
Schadenmeldung
Im Schadenfall benötigen wir zusätzlich folgende Unterlagen:
Kopie des Versicherungsnachweises; Kopie der Buchungsbestätigung des Veranstalters; zur Überweisung des eventuellen Erstattungsbetrages die Angabe der Bankverbindung des Empfängers (bei Auslandskonten die IBAN-Nummer und den BIC-Code).
Schadenformulare im Internet unter www.hmrv.de/
Schadenformulare.
Im Schadenfall senden Sie bitte die vorgenannten Unterlagen an die:
HanseMerkur Reiseversicherung AG, Abt. RLK/Leistung
Siegfried-Wedells-Platz 1, 20354 Hamburg
Bei unvollständig eingereichten Unterlagen kann es zu zeitlichen Verzögerungen kommen. Bitte die Unterlagen nicht heften oder klammern. Schadenformulare sind grundsätzlich vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen. Anderenfalls kann dies eine Entschädigungskürzung bedeuten.
Außergerichtliche Schlichtungs- und Beschwerdeverfahren
Schlichtungsversuche und Beschwerden können – wenn eine Einigung mit der HanseMerkur nicht erzielt werden kann – an folgende Schlichtungs- und Beschwerdestellen gerichtet werden:
Für die Reise-Krankenversicherung:
Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22, 10052 Berlin
www.pkv-ombudsmann.de
Für die übrigen Versicherungen:
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
www.versicherungsombudsmann.de
Hinweis und Erklärung
Ich willige ein, dass der Versicherer im erforderlichen Umfang Daten, die sich aus der Vertragsdurchführung (Beiträge, Versicherungsfälle) ergeben, an das für den Versicherer tätige Dienstleistungsunternehmen „Insurance Warehouse“ übermittelt. Diese Einwilligung gilt ausdrücklich auch für Gesundheitsdaten.
Barbara Reisen - Deutschlandschutz
Leistungsbeschreibung
Gilt ausschließlich für Leistungen, die über Barbara Reisen gebucht worden sind.
Abschließbar sofort bei Buchung, jedoch spätestens bis 30 Tage vor Reiseantritt. Liegen zwischen Reisebuchung und Reiseantritt weniger als 30 Tage, muss der Abschluss innerhalb von 3 Werktagen nach Reisebuchung erfolgen.
Reise-Rücktrittskosten-Versicherung 1)
Reisebuchung zurücktreten oder eine Reise verspätet antreten, ersetzen wir Ihnen die vertraglich geschuldeten Stornokosten bzw. die Hinreise-Mehrkosten.
Versicherte Gründe sind z. B.:
- Unfall
- unerwartete schwere Erkrankung
- Tod
- Verlust des Arbeitsplatzes
- Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, Jobwechsel
1) Kein Selbstbehalt! Einzige Ausnahme: Ambulante Behandlungen. In diesem Fall beträgt der Selbstbehalt 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25,– EUR je versicherte Person.
Urlaubsgarantie(Reiseabbruch-Versicherung) 1)
- Leistet für zusätzliche Rückreisekosten bei vorzeitiger oder verspäteter Rückreise und bei Reiseabbruch innerhalb der 1. Hälfte (max. innerhalb der ersten 8 Reisetage) der Reise den vollen, später den anteiligen Reisepreis.
1) Kein Selbstbehalt! Einzige Ausnahme: Ambulante Behandlungen. In diesem Fall beträgt der Selbstbehalt 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25,– EUR je versicherte Person.
Notfall-Versicherung
Hilft bei Notfällen, die der versicherten Person während der Reise zustoßen,
z. B. Organisation und Kostenübernahme für:
den Krankenbesuch eines Angehörigen bei einem Krankenhausaufenthalt von mehr als 5 Tagen
die Betreuung eines minderjährigen Kindes bei Tod, schwerem Unfall oder unerwartet schwerer Krankheit der Betreuungspersonen
Such-, Rettungs- und Bergungskosten bei Unfall bis 5.000,– EUR
Überführungs- und Bestattungskosten
z. B. Organisation beim:
Verlust von Reisezahlungsmitteln
Soforthilfe rund um die Uhr:
Weltweiter Notruf-Service auf Reisen
Tel. (0180) 5 256 256 (0,14 EUR pro Minute aus dem deutschen Festnetz; abweichende Preise aus dem Mobilfunk)
Aus dem Ausland: Vorwahl für Deutschland +(180) 5 256 256
Reisegepäck-Versicherung
Versicherungssumme:
für Einzelpersonen
-1.500,– EUR
-Kein Selbstbehalt
Leistungsbeschreibung
Reise-Rücktrittskosten-Versicherung
Was wird geleistet?
Im Versicherungsfall erstatten wir Ihnen:
- die vertraglich geschuldeten Rücktrittskosten (Stornokosten) bei Nichtantritt der Reise/bei Nichtnutzung des Mietobjekts,
- die Hinreise-Mehrkosten bei verspätetem Antritt der Reise, max. jedoch bis zur Höhe der Stornokosten, die bei Nichtantritt der Reise angefallen wären.
Kein Selbstbehalt! Einzige Ausnahme: Ambulant behandelte Erkrankung. In diesem Fall beträgt der Selbstbehalt 20% des erstattungsfähigen Schadens, -mindestens jedoch 25,– EUR je versicherte Person.
Versicherungsschutz besteht vom Abschluss der Versicherung bis zum Reiseantritt.
Gegen was wird versichert?
- Unerwartete schwere Erkrankung, Tod, schwerer Unfall, Schwangerschaft, Impfunverträglichkeit, bei der versicherten Person oder einer Risikoperson.
- Verlust des Arbeitsplatzes einer versicherten Person mit anschließender bei der Bundesagentur für Arbeit gemeldeter Arbeitslosigkeit infolge einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber. Nicht versichert ist der Verlust von Aufträgen oder die Insolvenz bei Selbständigen.
- Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses aus der Arbeitslosigkeit heraus, sofern die versicherte Person bei der Reisebuchung bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitslos gemeldet war. Nicht versichert sind die Aufnahme von Praktika, betrieblichen Maßnahmen oder Schulungsmaßnahmen jeglicher Art sowie die Arbeitsaufnahme eines Schülers oder Studenten während oder nach der Schul- oder Studienzeit.
- Unerwarteter Arbeitsplatzwechsel der versicherten Person, wenn die Probezeit in die versicherte Reisezeit fällt.
- Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen an einer Schule/Universität/Fachhochschule oder College der versicherten Person, wenn die Wiederholung der Prüfung in die versicherte Reisezeit fällt.
- Unerwartete schwere Erkrankung, schwerer Unfall oder Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes einer versicherten Person.
- Erheblicher Schaden am Eigentum der versicherten Person infolge Feuer, Elementarereignissen oder strafbarer Handlungen Dritter.
- Unerwartete Einberufung der versicherten Person zum Grundwehrdienst, Wehrübung, Zivildienst.
- Nichtversetzung eines Schülers, wenn es sich um eine Schul- oder Klassenreise handelt.
Was ist im Schadenfall zu tun?
1. Bei der Buchungsstelle ist eine unverzügliche Stornierung erforderlich, um die Stornokosten so gering wie möglich zu halten! Höhere Stornokosten werden nicht erstattet, wenn Sie aufgrund Nichteintritts einer erhofften Besserung oder Heilung die Reise zu spät stornieren!
2. Bei einem Schadenfall über 300,– EUR können Sie sich einen Vordruck für eine Schadenanzeige mit ärztlichem Attest unter Tel. (040) 41 19 -23 00 anfordern oder unter www.hmrv.de/schadenformulare ausdrucken. Bei geringfügigeren Schadenfällen reicht ein formloses ärztliches Attest mit Angabe der Diagnose und der Behandlungsdaten.
3. Der HanseMerkur sind folgende weitere Unterlagen einzureichen:
- Sämtliche Buchungs- und Stornierungsunterlagen im Original
- Bezahlte Original-Kostennachweise
- Ärztliche Bescheinigungen mit Angabe der Diagnose und der Behandlungsdaten (bei der Urlaubsgarantie: die ärztliche Bescheinigung eines Arztes vom Reiseort)
- bei Todesfall eine Kopie der Sterbeurkunde
- bei Arbeitsplatzverlust eine Bescheinigung des Arbeitgebers über die betriebsbedingte Kündigung sowie eine Bescheinigung der Bundesagentur für Arbeit über den Beginn der Arbeitslosigkeit
- bei Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses aus der Arbeitslosigkeit heraus eine Bescheinigung des neuen Arbeitgebers über den Beginn des Arbeitsverhältnisses sowie eine Bescheinigung der Bundesagentur für Arbeit über den Änderungsbescheid
- bei Arbeitsplatzwechsel Bescheinigungen des alten und neuen Arbeitgebers inkl. des Nachweises zur Probezeit
- bei notwendigen Wiederholungen von nicht bestandenen Prüfungen eine Bescheinigung der Universität/Fachhochschule/College
- bei Einberufung zum Grundwehrdienst, zur Wehrübung oder zum Zivildienst Bescheinigung der staatlichen Stelle
- Bei Nichtversetzung eines Schülers die jeweilige Bestätigung der Schule oder eine Kopie des Zeugnisses
Notfall-Versicherung
Was wird geleistet?
Bei Krankheit oder Unfall:
- Such-, Rettungs- und Bergungskosten bei Unfall bis zu 5.000,– EUR
Bei Tod:
- Organisation und Kostenübernahme der Überführung eines Verstorbenen aus dem Ausland und Inland oder Bestattung im Ausland
Bei stationärem Krankenhausaufenthalt:
- Kostenvorschuss (Darlehen) bis 15.000,– EUR gegenüber dem Krankenhaus und Abrechnung der Krankenhauskosten mit dem Krankenversicherer bzw. dem Leistungspflichtigen
Bei Reiseabbruch/verspäteter Rückreise:
- Organisation und Darlehen für die Mehrkosten der Rückreise
- Organisation und Kostenübernahme der Betreuung eines minderjährigen Kindes, sofern alle Betreuungspersonen die Auslandsreise aufgrund von Tod, schwerem Unfall oder unerwartet schwerer Erkrankung nicht planmäßig beenden können
Bei Verlust von Reisezahlungsmitteln/Reisedokumenten:
- Hilfe bei der Kontaktaufnahme zur Hausbank
- Hilfe bei der Geldübermittlung zwischen Hausbank und versicherter Person
- ggf. Bargeldvorschuss (Darlehen) bis 1.500,– EUR
- Hilfe bei der Ersatzbeschaffung von Reisedokumenten
Bei Haft oder Haftandrohung:
- Hilfe bei Beschaffung eines Anwalts/Dolmetschers
- Kostenvorschuss (Darlehen) für Gerichts-, Anwalts- und Dolmetscherkosten bis 3.000,– EUR
- bei Haftandrohung Verauslagung (Darlehen) für die Stellung einer Strafkaution bis 13.000,– EUR
Versicherungsschutz besteht für die versicherte Reisezeit.
Was ist im Schadenfall zu tun?
Die Leistungen aus dieser Versicherung erbringen wir über unseren weltweiten Notruf-Service auf Reisen. Dieser ist rund um die Uhr aus Deutschland unter Tel. (0180) 5 256 256 (0,14 EUR pro Minute aus dem deutschen Festnetz; abweichende Preise aus dem Mobilfunk) erreichbar. Bei Anrufen aus dem Ausland beachten Sie bitte die jeweilige Vorwahl für Deutschland.
Reisegepäck-Versicherung
Versicherungssumme: je versicherte Person 1.500,– EUR
- kein Selbstbehalt
Welche Sachen sind versichert?
- Sachen des persönlichen (nicht beruflichen) Reisebedarfs, die während einer Reise mitgeführt werden.
- Pelze, Schmucksachen, Edelmetallgegenstände, Laptops ohne Software sowie Foto-, Film- und Videoapparate jeweils mit Zubehör sind insgesamt je Versicherungsfall bis zu 50% der Versicherungssumme mitversichert.
- Brillen, Kontaktlinsen, Audio Player, tragbare DVD-Player und Mobiltelefone jeweils mit Zubehör sind je Versicherungsfall bis max. 250,– EUR mitversichert.
- Golf- und Tauchausrüstungsgegenstände, Wellenbretter, Surfbretter sowie Fahrräder jeweils mit Zubehör sind je Versicherungsfall bis max. 500,– EUR versichert.
Welche Sachen sind u.a. nicht versichert?
- Sämtliche Zahlungsmittel (z.B. Bargeld)
- Wertpapiere, Fahrscheine, Urkunden und Dokumente jeder Art
- EDV-Geräte einschließlich Zubehör (außer Audio Player und Laptops)
- Schusswaffen jeder Art einschließlich Zubehör
- Land-, Luft- und Wasserfahrzeuge
- Hängegleiter, Fallschirme, einschließlich Zubehör, Gleitflieger
Gegen welche Gefahren sind die Sachen versichert?
In der Obhut von Beförderungsunternehmen, Beherbergungsbetrieben, Gepäckaufbewahrungen (Gilt nicht für Pelze, Schmucksachen, Edelmetallgegenstände, tragbare DVD-Player und Laptops inkl. Software, Foto-, Film- und Videoapparate sowie Mobiltelefone jeweils mit Zubehör.)
- Verlust
- Beschädigung
- Zerstörung
Während der übrigen Reisezeit:
- strafbare Handlungen Dritter
- Transportmittelunfall
- Brand, Blitzschlag, Explosion, Sturm, Elementarereignisse
Versicherungsschutz besteht innerhalb der versicherten Reisezeit vom Verlassen der Wohnung bis zur Rückkehr.
Was ist im Schadenfall zu tun?
1. Schäden durch strafbare Handlungen Dritter müssen Sie unverzüglich der für den Schadenort zuständigen Polizeidienststelle anzeigen. Bitte lassen Sie sich das vollständige Polizeiprotokoll aushändigen und reichen uns dieses im Original ein.
2. Schäden während der Beförderung durch ein Beförderungsunternehmen müssen Sie dort unverzüglich anzeigen. Bitte lassen Sie sich von dem Beförderungsunternehmen eine Bescheinigung über die Anzeige ausstellen und reichen uns diese im Original ein.
3. Nehmen Sie an einer Pauschalreise teil, bitten wir Sie, den Schaden zusätzlich dem Reiseleiter zu melden. Bitte lassen Sie sich von dem Reiseleiter eine Bescheinigung über die Meldung ausstellen und reichen uns diese im Original ein.
Urlaubsgarantie
(Reiseabbruch-Versicherung)
Was wird geleistet?
- Erstattung der nicht in Anspruch genommenen versicherten Reiseleistungen bei verspätetem Reiseantritt.
- Die nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten bei vorzeitigem Abbruch der Reise oder verspäteter Rückkehr von der Reise
- Der versicherte Reisepreis bei vorzeitigem Abbruch der Reise in der 1. Hälfte der versicherten Reise, max. innerhalb der ersten 8 Reisetage
- Die nicht in Anspruch genommenen (versicherten) Reiseleistungen bei vorzeitigem Abbruch der Reise in der 2. Hälfte der versicherten Reise, spätestens ab dem 9. Reisetag
- Die nicht in Anspruch genommenen (versicherten) Reiseleistungen bei Unterbrechung der Reise
- Für notwendige Beförderungskosten, die die versicherte Person bei einer Unterbrechung einer Kreuzfahrt oder einer Rundreise aufbringen muss, um von dem Ort ,an dem die Reise unterbrochen werden musste, wieder zur Reisegruppe gelangen zu können, sofern ein versichertes Ereignis vorliegt.
Kein Selbstbehalt! Einzige Ausnahme: Ambulant behandelte Erkrankung. In diesem Fall beträgt der Selbstbehalt 20% des erstattungsfähigen Schadens, -mindestens jedoch 25,– EUR je versicherte Person.
Versicherungsschutz besteht nach Reiseantritt für die versicherte Reisezeit.
Gegen was wird versichert?
- Unerwartete schwere Erkrankung, Tod, schwerer Unfall, Schwangerschaft, Impfunverträglichkeit bei der versicherten Person oder einer Risikoperson
- Erheblicher Schaden am Eigentum einer versicherten Person infolge Feuer, Elementarereignissen oder strafbarer Handlungen Dritter
Was ist im Schadenfall zu tun?
1. Bei dem Reiseleiter, Vermieter ist eine unverzügliche Abmeldung erforderlich, um die Kosten so gering wie möglich zu halten!
2. Bei einem Schadenfall über 300,– EUR können Sie sich einen Vordruck für eine Schadenanzeige mit ärztlichem Attest unter Tel. (040) 41 19 -23 00 anfordern oder unter www.hmrv.de/schadenformulare ausdrucken. Bei geringfügigeren Schadenfällen reicht ein formloses ärztliches Attest mit Angabe der Diagnose und der Behandlungsdaten.
3. Der HanseMerkur sind folgende weitere Unterlagen einzureichen:
- Sämtliche Buchungs- und Stornierungsunterlagen im Original
- Bestätigung des Hotels, Vermieters, Reiseleiters über den Abbruch/die Unterbrechung der Reise
- Bezahlte Original-Kostennachweise
- Ärztliche Bescheinigungen mit Angabe der Diagnose und der Behandlungsdaten (bei der Urlaubsgarantie: die ärztliche Bescheinigung eines Arztes vom Reiseort)
- bei Todesfall eine Kopie der Sterbeurkunde
Abschlussfrist
Alle Prämien, die die Reise-Rücktrittskosten-Versicherung enthalten, sind sofort bei Buchung, jedoch spätestens bis 30 Tage vor Reiseantritt abzuschließen. Liegen zwischen Reisebuchung und Reiseantritt weniger als 30 Tage, muss der Abschluss der Reiseversicherung spätestens am 3. Werktag nach Reisebuchung erfolgen. Versicherungsschutz besteht erst nach Zahlung der Prämie, sofern die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt sind. Anderenfalls besteht trotz Zahlung der Prämie KEIN Versicherungsschutz.
Schadenmeldung
Im Schadenfall benötigen wir zusätzlich folgende Unterlagen:
Kopie des Versicherungsnachweises; Kopie der Buchungsbestätigung des Veranstalters; zur Überweisung des eventuellen Erstattungsbetrages die Angabe der Bankverbindung des Empfängers (bei Auslandskonten die IBAN-Nummer und den BIC-Code).
Schadenformulare im Internet unter www.hmrv.de/
Schadenformulare.
Im Schadenfall senden Sie bitte die vorgenannten Unterlagen an die:
HanseMerkur Reiseversicherung AG, Abt. RLK/Leistung
Siegfried-Wedells-Platz 1, 20354 Hamburg
Bei unvollständig eingereichten Unterlagen kann es zu zeitlichen Verzögerungen kommen. Bitte die Unterlagen nicht heften oder klammern. Schadenformulare sind grundsätzlich vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen. Anderenfalls kann dies eine Entschädigungskürzung bedeuten.
Außergerichtliche Schlichtungs- und Beschwerdeverfahren
Schlichtungsversuche und Beschwerden können – wenn eine Einigung mit der HanseMerkur nicht erzielt werden kann – an folgende Schlichtungs- und Beschwerdestellen gerichtet werden:
Für die Reise-Krankenversicherung:
Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22, 10052 Berlin
www.pkv-ombudsmann.de
Für die übrigen Versicherungen:
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
www.versicherungsombudsmann.de
Hinweis und Erklärung
Ich willige ein, dass der Versicherer im erforderlichen Umfang Daten, die sich aus der Vertragsdurchführung (Beiträge, Versicherungsfälle) ergeben, an das für den Versicherer tätige Dienstleistungsunternehmen „Insurance Warehouse“ übermittelt. Diese Einwilligung gilt ausdrücklich auch für Gesundheitsdaten.
Copyright © 1992-2012 Barbara Reisen - Ihr Reiseveranstalter für Kuren und Wellness
www.Barbara-Reisen.de • www.Gewichtsabnahme-Kur.de • www.Ostsee-Kur.de • www.Rheuma-Kur.de • www.Polen-Kuren.de • www.Kur-Polen-24.de • www.kur-tcm.de
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