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Barbara Reisen: Kur in Polen und Deutschland

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Zuschuss und Kostenübernahme durch die Krankenkasse

Vorsorgekuren (Vorsorgeleistungen) sollen Krankheiten verhüten. Vorsorgekuren dauern mindestens 2 Wochen und werden nur alle 4 Jahre genehmigt. In der Regel dauert ein solcher Kuraufenthalt 3 Wochen, damit die Anwendungen den größtmöglichen Erfolg aufweisen. Dies ist neuerdings aber nicht mehr Pflicht. Von einigen Kassen werden Kur-Aufenthalte von 3 Wochen jedoch bevorzugt genehmigt.

Sie benötigen für eine Vorsorgekur eine ärztliche Verordnung, die zunächst von Ihrer Kasse bewilligt werden muss. Obwohl der Anspruch auf eine Kur alle 4 Jahre geltend gemacht werden kann, ist bei medizinischer Notwendigkeit auch früher mit einer Kurbewilligung zu rechnen.

Anerkannter Kurort

Eine Vorsorgekur wird in einem anerkannten Kurort erbracht. Die Krankenkassen genehmigen jedoch teilweise auch Vorsorgekuren in Orten, die im näheren Umfeld eines anerkannten Kurortes liegen. Bitte erfragen Sie daher die detaillierten Vorgaben bei einem Mitarbeiter Ihrer Krankenkasse. Seit einigen Jahren werden Vorsorgekuren in der EU von den Krankenkassen gefördert (außer in den Niederlanden). Seit dem Polen zur europäischen Union gehört, können deutsche Krankenversicherungen die Kosten für ambulante Kuren auch hier übernehmen. Anerkannte Kurorte zeichnen sich z.B. durch ein besonderes Klima, das Vorhandensein natürlicher Heilquellen, Moor usw. aus.

Nachdem Ihre Vorsorgekur von Ihrer Kasse genehmigt wurde, haben Sie die Möglichkeit, sich eine Kureinrichtung auszusuchen. Sie müssen die Kosten der Vorsorgekur zunächst selbst bezahlen und dann zur Erstattung bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Sie können Ihren Aufenthalt selber organisieren, oder aber auf die Erfahrung eines langjährigen Anbieters von Kurreisen zurückgreifen und Ihre Vorsorgekur dort buchen.

Kurzuschuss

Ihre Krankenkasse zahlt als Kur-Zuschuss für Unterbringung, Verpflegung und Fahrt eine Pauschale von 13,00 € pro Tag. Seit dem 01.01.2009 zahlen einige Krankenkassen nur noch einen pauschalen Anteil von 100,00 €.

Die Kosten der von Ihnen während einer Vorsorgekur im Ausland in Anspruch genommenen Anwendungen werden Ihnen nach Abschluss der Kur ebenfalls erstattet. Um diese Erstattung erhalten zu können, wird Ihnen von der Kureinrichtung in der Regel eine Aufzählung der geleisteten Anwendungen übergeben, die Sie dann bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Bei einer Vorsorgekur, die Sie in Deutschland durchführen, erfolgt keine Erstattung, da alle in Anspruch genommenen Anwendungen über Ihre Krankenkassenkarte abgerechnet werden. Sie zahlen für die während Ihrer Vorsorge-kur geleisteten Anwendungen einmalig eine Pauschale von 10 € und tragen einen Eigenanteil von 10 % der Behandlungskosten.

Sollten Sie hierzu noch weitere Fragen haben, sprechen Sie am besten mit Ihrer Krankenkasse. Bitte beachten Sie, dass durch die verschiedenen Vorgaben nicht alle von uns angebotenen Kurhäuser für eine Bezuschussung seitens Ihrer Krankenkasse in Frage kommen mögen.

www.Barbara-Reisen.dewww.Gewichtsabnahme-Kur.dewww.Ostsee-Kur.dewww.Rheuma-Kur.dewww.Polen-Kuren.dewww.Kur-Polen-24.dewww.kur-tcm.de

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