Barbara Reisen: Kur in Polen und Deutschland
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Lieber Reisegast,
wir danken Ihnen für das uns entgegengebrachte Vertrauen. Wir freuen uns ganz besonders Sie begrüßen zu dürfen. Nehmen Sie sich die Zeit und lesen Sie diese Reisebedingungen, die Ihnen vor der Buchung ausgehändigt werden. Mit Ihrer Buchung erkennen Sie diese Reisebedingungen an und sie werden Bestandteil des mit uns geschlossenen Reisevertrages. Sie gelten grundsätzlich für alle Reisen des Reiseveranstalters BARBARA-REISEN
1. Abschluss des Reisevertrags
Eine Reiseanmeldung ist verbindlich, ein Widerruf ist nicht möglich. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch BARBARA-REISEN zustande. Die Übersendung der Reisebestätigung/Rechnung gilt als Bestätigung der Annahme. Änderungen werden schriftlich von BARBARA-REISEN durch Zusendung einer aktualisierten Reiseanmeldung bestätigt und erhalten nur dadurch Gültigkeit. Bei einer kurzfristigen Reiseanmeldung werden alle Unterlagen elektronisch zugesandt oder dem Leistungserbringer zur Aushändigung an den Reisenden zugestellt.
2. Leistungen
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Katalog/Webseite und aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reiseanmeldung. Sonderwünsche (z. B. bestimmte Zimmer.) können nur als unverbindliche Kundenwünsche behandelt werden. Sind Kurleistungen vereinbart entscheidet der Kurarzt über die Art der Anwendungen. Verweigert der Kurarzt nach seiner Diagnose gewünschte Anwendungen erfolgt keine Erstattung oder Minderung. BARBARA-REISEN behält sich ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Leistungsbeschreibungen zu erklären, über die der Reisende vor der Buchung informiert wird.
Werden im Preis enthaltene Reiseleistungen (z. B. Kuranwendungen) nicht in Anspruch genommen, besteht kein Anspruch auf eine anteilige Rückerstattung. Die Bearbeitung von Anträgen/ Berechnungen z.B. für Krankenkassen, Ämter und Behörden über BARBARA-REISEN gehört nicht zum Leistungsumfang. Maßgebend für evtl. Kinderermäßigung ist das Alter des Kindes bei Reiseantritt. Die Bedingungen für Kinderermäßigungen sind bei Reiseanmeldung zu erfragen. Die An- und Abreisetage sind als volle Tage zu berechnen, ungeachtet der
genauen Ankunfts- oder Abfahrtszeit und sind nicht als Kur- bzw. Erholungstag anzusehen.
Werden Fremdleistungen (Ausflüge etc.) vom Reisenden selbst bei Drittunternehmen gebucht, gehören diese nicht zum Leistungsumfang des Reisevertrages. Bus: Versäumt der Reisende den Abholzeitpunkt, gehen entstehenden Mehrkosten zu seinen Lasten. Pro Reisenden ist ein Reisegepäckstück bis max. 25 kg und den Außenmaßen 70x50x30 cm und zusätzlich ein Handgepäck bis 5 kg frei. Zusatzgepäck muss bei der Buchung angemeldet werden. Eine Mitnahmegarantie zusätzlicher oder übergroßer Gepäckstücke, sowie außergewöhnlicher Gegenstände (z.B. Fernseher, Fahrräder) besteht nicht. Bei Hausabholung wird im Regelfall das Busunternehmen dem Reisegast am Vorabend vor Reiseantritt die genauere Abfahrtzeit telefonisch mitteilen. Bleibt dies aus, ist der Reisegast verpflichtet, sich selbst bei dem Busunternehmen ber die Abfahrtszeit zu informieren.
3. Vorbehalt von Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages oder Preisänderungen, die sich nach Vertragsabschluss ergeben haben und von BARBARA-REISEN nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur dann gestattet, soweit diese nicht erheblich sind und der Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigt wird. Preisanpassungen sind im Falle einer Erhöhung der Beförderungskosten (z. B. gestiegene Treibstoffkosten) oder Abgaben für Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der geltenden Wechselkurse zulässig.
Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden über die Änderungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung oder des Preises um mehr als 5% ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn BARBARA-REISEN in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten.
4. Rücktritt des Kunden, Ersatzreisende und Umbuchung
| Zeit bis Reisebeginn | Satz |
|---|---|
| bis 30 Tage | 20% |
| 29 bis 22 Tage | 30% |
| 21 bis 15 Tage | 40% |
| 14 bis 7 Tage | 60% |
| 6 bis 2 Tage | 80% |
| 1 Tag und Anreisetag | 95% |
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiseversicherung. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Wird vom Rücktrittsrecht Gebrauch gemacht oder die Reise nicht angetreten, so kann BARBARA-REISEN Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen verlangen (Ausnahme Punkt 8). Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei BARBARA-REISEN im Rahmen der Bürozeiten. Um Missverständnisse zu vermeiden bitten wir um schriftliche Rücktrittserklärung. Dem Reisenden bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass BARBARA-REISEN kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die geforderte Pauschale. Folgende Entschädigungen sind pro Person zu zahlen: bis inkl. 30. Tag vor Reisebeginn 20%, ab 29. bis inkl. 22. Tag vor Reisebeginn 30%, ab 21. bis inkl. 15. Tag vor Reisebeginn 40%, ab 14. bis inkl. 7. Tag vor Reisebeginn 60%, ab 6. bis inkl. 2. Tag vor Reisebeginn 80%, ab 1 Tag vor Reisebeginn und am Tag der Abreise 95%.
Die den Pauschalen entsprechenden Beträge sind jeweils auf volle EURO aufzurunden. Entsprechende Entschädigungen werden auch dann fällig, wenn sich der Reiseteilnehmer nicht rechtzeitig und zeitgemäß am Abreiseort einfindet, der aus dem Reisevertrag hervorgeht, oder wenn die Reise wegen fehlender oder ungültig gewordener Reisedokumente des Reisenden nicht angetreten wird oder werden kann.Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt.
BARBARA-REISEN kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er als Ersatzperson und der angemeldete Teilnehmer als Gesamtschuldner für den Reisepreis. Pro Ersatzperson fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25 € an. Werden bis zum 30. Tag vor Reisebeginn, auf Wunsch des Reisenden nach der Buchung der Reise für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung liegt, Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen, erhebt BARBARA-REISEN ein Umbuchungsentgelt von 25 € pro Person. Umbuchungen erhalten erst bei Zahlungseingang der Umbuchungsgebühr Gültigkeit. Der Zahlungseingang des Umbuchungsbetrages gilt zudem als Nachweis des Umbuchungswunsches. Umbuchungswünsche des Reisenden die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. Umbuchungen sind nur innerhalb eines Kalenderjahres möglich.
5. Reiseabbruch
Wir empfehlen ausdrücklich den Abschluss einer Reiseabbruchversicherung. Bei Reiseabbruch erfolgt pauschal keine Erstattung. Der Reisende kann bei BARBARA-REISEN eine Prüfung beantragen, ob bei den Leistungsträgern ersparte Aufwendungen geltend gemacht werden können. Diese Verpflichtung ist ungültig, wenn es sich um unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. BARBARA-REISEN ist berechtigt pro Reisevertrages 20% einer evtl. ersparten Aufwendung, mindestens jedoch 25 € für den entstandenen Prüfungsaufwand einzubehalten. Die Kosten für einen Rücktransport trägt der Reisende selbst. Der Nachweis von niedrigeren oder nicht entstandenen Kosten bleibt dem Reisenden unbenommen.
6. Versicherungen
Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Rücktrittsversicherung, vorzugsweise ein Komplett-Schutz-Paket. Entsprechende Informationen erhalten Sie bei der Buchung. Liegen zwischen Reiseanmeldung und Reiseantritt weniger als 30 Tage, muss der Abschluss sofort mit der Reiseanmeldung erfolgen. Prämien für Versicherungen sind nicht Bestandteil des Reisepreises, ein Rücktritt von der Versicherung ist nicht möglich. Der Versicherungsvertrag kommt zwischen dem Reisenden und dem Versicherer zustande. Im Versicherungsfall ist die Versicherungsgesellschaft unverzüglich zu benachrichtigen. Versicherungsansprüche können nicht über BARBARA-REISEN sondern nur gegenüber dem Versicherer geltend gemacht werden.
7. Rücktritt und Kündigung des Reiseveranstalters
Der Reiseveranstalter kann vor Antritt der Reise fristlos vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise kündigen, wenn der Reisevertrag durch einen Minderjährig beauftragt und unterzeichnet wurde, sich ein Reisender vertragswidrig verhält oder die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch BARBARA-REISEN nachhaltig stört. Maßgeblich sind im 2. Fall bestehende Richtlinien der Leistungserbringer (z.B. Hausordnung). Der Reiseveranstalter behält den Anspruch auf den Reisepreis. Vor Reiseantritt gelten die unter Punkt 4 bezeichneten Entschädigungen. Ersatzreisende und Umbuchung sind nicht möglich. Während der Reisedurchführung tritt die unter Punkt 5 genannte Regelung in Kraft.
Wenn die Durchführung einer Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für BARBARA-REISEN nicht zumutbar ist, weil die entstehenden Kosten (z.B. geringe Buchungszahlen) eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde, ist BARBARA-REISEN berechtigt vom Reisevertrag bis zu vier Wochen vor Antritt der Reise zurückzutreten. Dem Kunden ist ein vergleichbares Ersatzangebot zu unterbreiten. Lehnt der Kunde das Ersatzangebot ab, so erhält er den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.
8. Kündigung infolge höherer Gewalt
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertragnach § 651 i BGB kündigen. Dem Reiseveranstalter steht für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen, sofern vertraglich vereinbart auch für die Rückbeförderung des Reisenden, eine angemessene Entschädigung zu. Evtl. weitere entstehende Mehrkosten sind vom Reisenden zu tragen.
9. Zahlung
Für alle Zahlungen besteht eine Insolvenzabsicherung (Kundengeldabsicherung) im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB, belegt durch den Sicherungsschein. Nach Abschluss des Reisevertrages und versandt des Sicherungsscheins sind 20% des Reisepreises zu zahlen, evtl. gebuchte Reiseversicherungen zu 100%. Alle Zahlungen sind unter Angabe der Rechnungs-, oder Auftrags-Nummer zu leisten. Der Zahlungseingang der Restzahlung hat spätestens 30 Tage vor Reisebeginn zu erfolgen. Wird der Reisevertrag innerhalb von 30 Tagen vor Antritt der Reise geschlossen, ist der gesamte Reisepreis sofort fällig. Wird der Anzahlungsbetrag, die Restzahlung oder bei kurzfristigen Reiseverträgen nicht bis zur Fälligkeit geleistet und wird auch nach Aufforderung unter Fristsetzung keine Zahlung geleistet, so ist BARBARA-REISEN berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. BARBARA-REISEN kann als Entschädigung den gemäß Punkt 4 angeführten Ersatz verlangen.
10. Haftung und Nachbesserung
Im Rahmen der Sorgfaltspfl icht eines ordentlichen Kaufmanns haftet BARBARA-REISEN als Veranstalter für gewissenhafte Reisevorbereitung, für sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, für die Richtigkeit der Beschreibung aller im Prospekt/Website angeführten Reiseleistungen (ausgenommen Druckfehler und Irrtümer), sofern der Reiseveranstalter nicht gemäß Punkt 3 vor Vertragsschluss eine Leistungs- und Preisänderungen bekannt gegeben hat. BARBARA-REISEN haftet im Rahmen des Reisevertrages dem Reisenden gegenüber für das Verschulden der Leistungsträger, wenn diese im Sinne des § 278 BGB als von ihm beauftragte Erfüllungsgehilfen eingesetzt werden. Der Reisevertragspartner haftet für alle in seiner Reiseanmeldung erfassten mitreisenden Personen.
11. Haftungsbeschränkung
BARBARA-REISEN übernimmt keine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung von Wertgegenständen oder Bargeld und für die Folgen höherer Gewalt. Die vertragliche Haftung für Schäden des Reisende, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, sofern er weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder wenn ein von BARBARA-REISEN beauftragter Leistungsträger für das Verschulden verantwortlich ist. Für alle gegen BARBARA-REISEN gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Veranstalter bei Sachschäden bis 4100 €; übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschaden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden und Reise. Ein Schadensersatzanspruch gegen den Reiseveranstalter wird durch internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften beschränkt oder ausgeschlossen.
Ist BARBARA-REISEN lediglich Vermittler fremder Leistungen (z.B. Busanreise), so haftet er nur für die ordnungsgemäße Vermittlung der Leistung und nicht für die Leistungserbringung selbst. Eine etwaige Haftung des Leistungsträgers regelt sich in diesem Fall nach den Bestimmungen des Leistungsträgers, die wir Ihnen auf Wunsch zugänglich machen. Fremde Leistungsträger werden ausdrücklich gekennzeichnet. Die Inanspruchnahme von Anwendungen und die Teilnahme an Sport- oder anderweitigen Aktivitäten erfolgt auf eigenen Wunsch ohne Haftungsübernahme durch BARBARA-REISEN. Alle sonstigen von den örtlichen Vertretungen vermittelten Leistungen fremder Leistungsträger sind nicht Bestandteil des Reisevertrages, jede Haftung durch BARBARA-REISEN ist ausgeschlossen.
12. Abhilfe und Minderung
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen, der Reiseveranstalter ist dann verpfl ichtet für Abhilfe zu sorgen. Er kann als Abhilfe eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt oder Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Der Reisende kann bei nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise eine der Dauer und dem Mangel entsprechende Minderung des Reisepreises beantragen. Eine Minderung tritt nicht ein, wenn es der Reisende unterlässt, den Mangel anzuzeigen (Punkt 13). Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Reiseveranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe (eine Fristsetzung für eine Abhilfe entfällt, wenn diese unmöglich ist), so kann der Reisende den Reisevertrag im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen - in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen vorzugsweise durch schriftliche Erklärung - kündigen. Der Reisende schuldet dem Reiseveranstalter den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises. Der Reisende kann im Falle einer Kündigung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat.
13. Mitwirkungspflicht des Reisenden
Der Reisende ist verpfl ichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende ist verpfl ichtet, seine Beanstandungen unverzüglich BARBARA-REISEN im Rahmen der Bürozeiten zur Kenntnis zu geben, damit eine Nachbesserung erfolgen kann. Der Reisende sollte sich zusätzlich vom Leistungsträger die Mängelmitteilung bestätigen lassen. Unterlässt es der Reisende schuldhaft einen Mangel BARBARA-REISEN anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung oder Schadenersatz nicht ein. Erweisen sich Mangelanzeigen als unbegründet und sind BARBARA-REISEN oder deren Vertragspartnern Kosten durch Maßnahmen zur Aufklärung von nicht zutreffenden Mangelanzeigen entstanden, so trägt der Reisende alle anfallenden Kosten die BARBARA-REISEN oder deren Vertragspartnern entstanden sind. Bei Verlust oder Beschädigung von Gepäck ist sofort der Leistungsträger zu informieren und an Ort und Stelle eine Schadenanzeige zu erstellen. Leistungsträger sind zu keiner Zeit zur Anerkennung von Ansprüchen in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht berechtigt.
14. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche nach den §§ 651c bis 651f BGB hat der Reisende innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen (§ 651g BGB). Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651c bis 651f verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Eine Klagefrist wird auf 6 Monate nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise festgesetzt.
15. Pass-, Visa- und gesundheitspolizeiliche Formalitäten
Der Reiseveranstalter steht dafür ein, Reisende die Staatsangehörige der Bundesrepublik Deutschland sind über Bestimmungen des Reiselandes zu Pass- und Visumerfordernisse und gesundheitspolizeiliche Formalitäten sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Der Reisende ist für die Einhaltung aller Vorschriften, die für die Durchführung der Reise notwendig sind, selbst verantwortlich. Alle eventuell entstehenden Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des Reiseveranstalters bedingt sind. Weitere Informationen sind erhältlich unter: www.auswaertiges-amt.de.
16. Einwilligungsklausel nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
Mit einer Kataloganforderung oder einer Reiseanmeldung erteilt der Kunde BARBARA-REISEN sein Einverständnis nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) im Rahmen der Zweckbestimmung der Katalogzusendung oder Reiseanmeldung erforderliche personenbezogene Daten zu erheben, zu verarbeiten, zu speichern und für interne Nutzungsprofi le zu verwenden. Er willigt ferner ein, dass BARBARA-REISEN zur Reisedurchführung relevante Angaben an zuständige Leistungserbringer weitergibt. Er hat das Recht auf jederzeitigen Widerruf der Einwilligung.
17. Datenschutz
Barbara-Reisen speichert Kundendaten, die für eine Katalogzusendung oder Reiseanmeldung notwendig sind. Das sind zunächst Personen- und Kontaktdaten und die Kundennummer. Weiter werden Vertragsdaten, wie z.B. Auftragsnummer, gewünschte Versicherung, Reiseziel, Anreiseart, Sonderwünsche sowie erforderlichenfalls die Angaben eines Dritten (z.B. einer mitreisenden Person) geführt. Barbara-Reisen verpfl ichtet sich alle Kundendaten vertraulich zu behandeln.
18. Gerichtsstand, Abtretungsverbot
Gerichtsstand für Klagen eines Reisevertragspartners gegen BARBARA-REISEN ist Lünen. Für Klagen der BARBARA-REISEN gegen den Reisevertragspartner ist der Wohnsitz des Reisevertragspartners ausschlaggebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In vorstehenden Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgeblich. Ausgeschlossen ist eine Abtretung von Ansprüchen des Reisevertragspartners gegen BARBARA-REISEN aus dem Reisevertrag und im Zusammenhang damit, auch aus unerlaubter Handlung, an Dritte (auch an Ehegatten und Verwandte). Ebenso ist die gerichtliche Geltendmachung der vorbezeichneten Ansprüche des Reiseveranstalters durch Dritte im eigenen Namen unzulässig.
19. Allgemeine Bestimmungen
Die Berichtigung von Druckfehlern und offensichtlichen Irrtümern bleibt vorbehalten. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begründet grundsätzlich nicht die Unwirksamkeit des Reisevertrages im Übrigen. Die Unwirksamkeit einer Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt.
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www.Barbara-Reisen.de • www.Gewichtsabnahme-Kur.de • www.Ostsee-Kur.de • www.Rheuma-Kur.de • www.Polen-Kuren.de • www.Kur-Polen-24.de • www.kur-tcm.de
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